Häufig gestellte
Fragen
Welche Krankheiten
können mit Akupunktur behandelt werden?
Akupunktur ist eine Methode der Regulationsmedizin.
Man setzt einen Nadel-Reiz, um die Selbstheilungskräfte des
Körpers anzuregen. Zerstörte Organstrukturen können
selbstverständlich nicht mehr reguliert werden, deshalb gilt
der Leitsatz:
Akupunktur kann Schmerzen
und Störungen beseitigen, aber keine Zerstörungen rückgängig
machen.
Erfolgreiche Behandlung mit Akupunktur ist möglich
bei:
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schmerzhaften Erkrankungen des
Bewegungsapparates (steifer Nacken, Schmerzen Schulterbereich,
Schultersteife, Hals-,Brust- und Lendenwirbelsäulenbeschwerden,
Tennisellbogen, Hüft- und Kniege-lenksbeschwerden) |
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Kopfschmerzen, besonders Migräne |
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Asthma, Bronchitis |
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Infektanfälligkeit |
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Heuschnupfen und anderen Allergien |
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Herzjagen |
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Erschöpfungszuständen |
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Unruhe, Nervosität |
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Schlafstörungen |
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Tinnitus, Schwindel |
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Funktionellen Magen/Darmbeschwerden |
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Prämenstruelles Syndrom |
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Wechseljahresbeschwerden |
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zur Unterstützung bei Raucher-Entwöhnung |
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zur Unterstützung der Ernährungsumstellung bei
Gewichtsreduktion u.v.a.m |
Wichtig dabei: Ihre Beschwerden müssen vorher
schulmedizinisch abgeklärt werden. Ihr Arzt kann dann entscheiden,
ob Akupunktur für Sie sinvoll ist.
Hier ein paar Antworten auf häufig
gestellte Fragen:
Wie oft muss behandelt werden?
Akute Erkrankungen täglich oder jeden zweiten
Tag,
chronische Erkrankungen 1 x pro Woche oder 1 x in 14 Tagen.
Wie lange muss behandelt
werden?
Bis es besser wird. Das kann bei akuten Erkrankungen
des Bewegungsapparats schon nach wenigen Malen der Fall sein,
chronische Störungen brauchen meist länger – im
Durchschnitt 10 bis 15 mal; seltener ist eine noch längere
Behandlung nötig.
Tut Akupunktur weh?
Die Frage ist verständlich, schließlich
handelt es sich um Nadeln.
Moderne Akupunkturnadeln sind aber viel dünner, als Sie das
von Stecknadeln oder Injektionsnadeln her kennen. Außerdem
sind sie sorgfältiger geschliffen und meist noch von einer
Silikonschicht überzogen, so dass sie besonders gewebeschonend
durch die Haut gleiten. Dennoch piekst der Einstich etwas. Wenn
die Nadel einmal steckt, tut sie nicht mehr weh.
Kann man durch Akupunktur
AIDS oder Hepatitis bekommen?
Nein. Man verwendet heutzutage nur noch sterile
Einmalnadeln, die nach der Behandlung entsorgt werden.
Was ist Moxibustion?
Moxibustion ist die Wärmeanwendung an Akupunkturpunkten
durch Verbrennen von Moxa-Kraut (=chines. Beifußkraut).
Moxa kann entweder direkt an die Akupunkturnadel angebracht werden,
was dann zu einer besonders intensiven Wärmewirkung führt,
oder man führt die Wärme in Form von Moxa-Zigarren lediglich
in die Nähe der Haut. Besonders bei Schwächezuständen
(=Leere-Erkrankungen im Sinne der TCM) wirkt Moxa wohltuend.
Historisch sind Moxa-Anwendungen wahrscheinlich älter als
die Akupunktur selbst. Der chinesische Ausdruck für Akupunktur
bedeutet übrigens wörtlich
„Stechen und Brennen“.
Zahlt meine Krankenkasse für
Akupunktur?
Das ist ganz unterschiedlich.
Bei den privaten
Krankenversicherungen gehört die Akupunktur
mittlerweile zu den offiziellen Leistungen, allerdings nur bei
Anwendung von Nadel-Akupunktur (Laser- und Elektrostimulation
von Akupunkturpunkten wird nicht erstattet) und nur
zur Schmerzbehandlung. Bei anderen Indikationen sind individuelle
Ausnahmen möglich. Erkundigen Sie sich bitte im Einzelfall
bei Ihrer Versicherung.
Bei den gesetzlichen
Krankenkassen gehört Akupunktur nicht
zum Katalog der Regelleistungen. Die früher geübte Bezuschussung
ist den Kassen vom Bundesverwaltungsgericht untersagt worden.
Eine Ausnahme bilden allerdings
- chronische Schmerzen im Lendenwirbelsäulenbereich und
- chronische Schmerzen der Kniegelenke,
wenn sie durch Kniegelenksverschleiß verursacht sind.
In diesen beiden Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen
die Kosten für 10 Akupunktursitzungen pro Jahr.
Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen werden. Vorweg findet eine so genannte Eingangsuntersuchung statt, hinterher eine Abschlussbesprechung.
Die Erstattungspflicht der Krankenkasse bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Körper-Akupunktur.
Mikrosystem-Akupunktur (wie Ohrakupunktur oder Schädelakupunktur) und Zusatzleistungen wie TCM-Diagnostik oder Moxibustion müssen dagegen privat nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden.
Eine spezielle Genehmigung der Kasse braucht bei den beiden oben genannten Erkrankungen nicht eingeholt zu werden.
Wir beraten Sie gern, ob eine Akupunktur-behandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse für Sie in Frage kommt.
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